Allgemeine Geschäftsbedingungen Sitz-Platz-Komm
AGB Training (Stand 07.2023)
1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für einen vollumfänglichen Impfschutz und regelmäßige Entwurmung des teilnehmenden Tieres zu sorgen.
2. Es dürfen nur gesunde Tiere am Training, Seminaren, Workshops, Kursen, Turnieren und sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend: Unterricht) teilnehmen. Die Hundeschule Sitz-Platz-Komm, ihre Ausbilderin Janna M. Müller, oder der jeweilig für den Unterricht zuständige Trainer (nachfolgend: Sitz-Platz-Komm) ist in jedem Fall VOR Unterrichtsbeginn über Krankheiten zu informieren, damit Ansteckung in der Gruppe vermieden werden können!
3. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für seinen Hund eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für die Schäden, die im Unterricht entstehen, eintritt.
4. Sitz-Platz-Komm übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sachschäden und/oder Vermögensschäden, die durch Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen.
Der Teilnehmer hat jede Begleitperson von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Sitz-Platz-Komm übernimmt weiterhin keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die durch teilnehmende Tiere verursacht werden.
Jede Teilnahme der Teilnehmer mit ihren Hunden am Unterricht erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Sie sind nicht durch Sitz-Platz-Komm zusätzlich versichert und nehmen auf eigene Gefahr teil. Eltern haften für ihre Kinder.
5. Die Teilnehmer haftet für alle von sich und/oder seinem Tier verursachten Schäden.
6. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt von den Teilnehmern ab, es wird aus diesem Grunde keine Erfolgsgarantie gegeben.
7. Unterricht, der in Kursformen vereinbart wird, ist vor Beginn des Kurses in voller Höhe zu bezahlen. Einzelstunden sind spätestens direkt nach dem Ende des Trainings zu bezahlen.
8. Für Unterricht, ist die Unterrichtsgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer – ganz gleich aus welchem Grunde, den Unterricht nicht in Anspruch nehmen kann oder möchte. Sollte der Unterricht – ganz gleich aus welchem Grunde – durch Sitz-Platz-Komm nicht stattfinden können, so wird die Unterrichtseinheit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt (die Nachholtermine werden mit dem Unterrichtsteilnehmer abgestimmt, jedoch behält sich Sitz-Platz-Komm die Möglichkeit vor, einen Nachholtermin festzulegen!
9. Wenn Unterricht bis 2 Wochen vor dem betreffenden Unterrichtsbeginn abgesagt wird, erhält der betreffende Teilnehmer eine Rückerstattung von 50%. Sollte eine Absage – ganz gleich aus welchem Grunde – später erfolgen, so wird die Unterrichtsgebühr NICHT rückerstattet.
10. Die Rechte an den Fotos, die während des Unterrichts bei Sitz-Platz-Komm vom Teilnehmer und seinem Hund entstehen, gehen auf Sitz-Platz-Komm über und dürfen von Sitz-Platz-Komm frei verwendet werden.
11. Den Haftungsausschluss der Hundeschule Sitz-Platz-Komm, Inh. Janna M. Müller und aller Beteiligten erkennt der Teilnehmer an. Es gelten immer die aktuellen Vertragsbedingungen,
welche jederzeit unter www.sitz-platz-komm.de in dem Punkt „AGB“ nachzulesen sind.
12. Dem Teilnehmer ist eine Durchschrift der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt worden. Durch Überreichen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und dessen Unterzeichnung durch den Teilnehmer entsteht ein rechtskräftiger Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Hundeschule Sitz-Platz-Komm.
13.Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich Vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.
AGB Betreuung
Allgemeine Vertragsbedingungen (Stand 01.01.2020):
Während der Betreuung bleibt der/die Hundebesitzer*in (Nachfolgend HB) Eigentümer*in im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt Sitz-Platz-Komm, Inhaberin Janna Martha Müller (Nachfolgend SPK) keine Haftung.
Richtet der Hund Schäden an (z.B. an Polstermöbel), so haftet hierfür der HB. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch) anrichtet, haftet alleine der HB.
Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein.
Als Nachweis legen Sie bitte unaufgefordert eine Kopie Ihrer Haftpflichtversicherung Ihrer Anmeldung bei.
Urlaubsbetreuungen / Hundepension sind verbindlich. Eine Anmeldung muss schriftlich per E-Mail / Post geschehen. Bei Neukunden muss neben der Anmeldung zur Urlaubsbetreuung die Anmeldung geschickt werden. Es wird jeder angefangene Kalendertag voll berechnet. SPK versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zuhalten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. SPK versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet SPK nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. SPK verpflichtet sich aber, alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). Richtet der Hund bei Personen von SPK oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür der HB. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der HB verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Läufige Hündinnen sind von der Betreuung ausgeschlossen. Über Krankheiten und Läufigkeiten muss SPK wahrheitsgemäß informiert werden. Der Hund muss dem Alter entsprechend geimpft sein. Eine Kopie des Impfpasses (Daten sowie letzte Impfung) sind ohne Aufforderung der Anmeldung beizufügen. Sollte SPK während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der HB bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der HB. Der HB wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann SPK auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem HB handeln.
Preise entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste. Preisänderungen vorbehalten. Alle Leistungen sind im Voraus zu zahlen, Bar oder per Überweisung. Spätestens bei Inanspruchnahme der Leistungen von SPK. Abos sind jeweils zum Anfang des Monats, spätestens bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen. SPK verpflichtet sich auch bei Urlaub des jeweiligen Hundes den Platz zu reservieren. Die Abos sowie fortlaufende Leistungen haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen jeweils zum Monatsende. SPK behält sich vor, bei unangemessenem Verhalten des Hundes, wie beispielsweise aggressives Verhalten gegenüber Hunden oder Menschen, den Hund ohne Frist zu kündigen. Absagen für Gassi- und Tagesbetreuungen müssen 48 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgen. Absagen für alle Betreuungen ausgenommen Abonnements sind nach erfolgter Reservierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn kostenfrei möglich. Ansonsten sind folgende Beträge fällig:
Bis 14 Tage vor Betreuungszeit: 30%
Bis 7 Tage vor Betreuungszeit: 50%
7 Tage bis 2 Tage vor Betreuungszeit: 70%
weniger als 2 Tage: 100%
Abbonnements können bis zum 3. Werktag zum Ende des Monats gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch nicht genutzte Betreuungseinheiten des Abonnements nachzuholen.
Der HB versichert SPK alle Fragen über den Hund korrekt und vollständig beantwortet zu haben. Eventuelles Gefahrenpotential, bisheriges Fehlverhalten und insbesondere Fremdschäden des Hundes müssen mitgeteilt werden. Die Daten vom HB werden von SPK und deren Mitarbeiter/innen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten vom HB werden zur Rechnungserstellung und zum Abholen / Bringen des Hundes verwendet. Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet. Wünscht der HH dies in Papierform, reicht eine kurze Nachricht. Nachrichtendienste vereinfachen den Kontakt mit dem HB, hierzu stellen wir Signal, Threema, E-Mail und SMS(keine Bilder möglich) zur Verfügung und richten uns nach Ihren Vorlieben. Die Datennutzung auf dem Firmenhandy ist für jegliche Messenger ausgeschaltet. SPK nimmt Fotos auf und verwendet die Fotos auf Instagram, Facebook sowie auf der Webseite. Sollte eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen sind die Parteien verpflichtet, an ihrer Stelle eine solche Regelung zu treffen, die der ursprünglich Vorgestellten mit rückwirkender Kraft am nächsten kommt.